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Förderungen

Durch Förderungen von Bund und Land sind Mieterstromprojekte finanziell besser zu stemmen und geben Ihnen sogar die Möglichkeit vom Überschussstrom monetär zu profitieren. 

Finanzielle Vorteile von Mieterstromprojekten

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Investition

Die Investitionskosten rentieren sich bereits nach wenigen Jahren

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Unabhängigkeit

Sie sind unabhängiger von Netzbetreibern und Strompreisänderungen

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Wert

Ökostrom wird immer attraktiver - Sie steigern den Wert Ihrer Immobilie

FÖRDERUNG

Förderung von Mieterstromprojekten

Wir beraten Sie gerne darüber, welche Förderprogramme Ihnen bundesweit oder auf lokaler Ebene zur Verfügung gestellt werden.


Was ist das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom?


Das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom, das im Juli 2017 in Kraft getreten ist, hat das Potenzial, die Energiewende in Deutschland entscheidend voranzutreiben. Denn das Gesetz schafft finanzielle Anreize für die Nutzung von selbst erzeugtem Strom in Mehrfamilienhäusern, indem der Strom aus Photovoltaikanlagen auf dem Dach oder an der Fassade von Wohngebäuden im Rahmen eines Mieterstromprojekts gefördert wird. Seit 2021 ist die Nutzung von Mieterstrom nicht mehr nur auf das einzelne Haus beschränkt, sodass auch ganze Quartiere von Mieterstromprojekten profitieren können.

Die Förderung von Mieterstrom ist ein wichtiger Schritt hin zu einer dezentralen und nachhaltigen Energieversorgung in Deutschland. Denn sie trägt dazu bei, den Anteil erneuerbarer Energien am Strommix zu erhöhen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern.



Mehr zum Thema können Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klima erfahren.


Was ist der Mieterstromzuschlag?


Der Mieterstromzuschlag ist eine Förderung, die im Rahmen des Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom gewährt wird. Der Zuschlag soll die Vermarktung von selbst erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien in Wohngebäuden attraktiver machen.

Konkret bedeutet das: Wenn in einem Wohngebäude Strom aus einer Photovoltaikanlage erzeugt und dieser Strom direkt an die Mieter des Gebäudes verkauft wird, kann der Eigentümer des Gebäudes unter gewissen Voraussetzungen einen Zuschlag auf den regulären Strompreis erhalten. Der Zuschlag beträgt derzeit 3,79 Cent pro Kilowattstunde für die ersten verbauten 10 kWp. Für die nächsten 30 kWp, also bis einschließlich 40 verbauten kWp erhält man momentan 3,52 Cent pro Kilowattstunde. Weiter verbaute Leistung wird bis 750 kWp mit 2,37 Cent pro Kilowattstunde entlohnt.* Die Förderung wird für einen Zeitraum von fünf Jahren gewährt.

Um den Zuschlag zu erhalten, ist der Mieterstromanbieter verpflichtet, die vollständige Versorgung der Kunden mit Strom zu übernehmen. Darüber hinaus muss den Mietern der Strom mindestens 10% günstiger angeboten werden, als es der Grundversorger tut. Der Mieterstromzuschlag soll dabei dazu beitragen, die Kosten für die Installation und den Betrieb von Photovoltaikanlagen in Wohngebäuden zu decken. Dadurch wird die Verbreitung von Mieterstrommodellen gefördert. Gleichzeitig sollen die Mieter von günstigen und umweltfreundlichen Strom profitieren.

Natürlich ist es auch immer möglich, auf eine Förderung zu verzichten, und ein Mieterstromprojekt auf andere Weise umzusetzen. Sprechen Sie uns so oder so gerne an!



Mehr zum Thema können Sie bei der Bundesnetzagentur erfahren.

* Die Mieterstromzuschläge werden regelmäßig angepasst. Wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität der aufgeführten Vergütungen.


Mieterstrom mit BHKW?


Mieterstrom mit BHKW (Blockheizkraftwerk) ist eine Möglichkeit, um in Wohngebäuden Strom und Wärme dezentral zu erzeugen und den Mietern günstig anzubieten. Ein BHKW ist eine Anlage, die sowohl Wärme als auch Strom aus der Verbrennung von Brennstoffen wie Gas, Öl oder Pellets erzeugt. Im Gegensatz zu einer getrennten Erzeugung von Strom und Wärme in zwei getrennten Anlagen kann ein BHKW aufgrund der gemeinsamen Erzeugung einen höheren Wirkungsgrad erzielen und somit die Energiekosten senken.

Wenn ein BHKW in einem Wohngebäude installiert ist, kann der erzeugte Strom entweder direkt an die Mieter verkauft oder in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Darüber hinaus ist es auch möglich, in Rahmen eines Mieterstromprojekts ein BHKW und eine Photovoltaikanlage zu kombinieren.
Ein Blockheizkraftwerk kann dabei nach dem Gesetz zur Förderung von Mieterstrom gefördert werden.



Mehr zum Thema können Sie bei der Bundesnetzagentur erfahren.


Was ist die KfW 40 Förderung?


Die KfW 40 Förderung ist ein Programm der KfW Bankengruppe zur Förderung energieeffizienter Neubauten und Sanierungen. Konkret bedeutet das, dass das Gebäude nur noch 40% der Energie verbrauchen darf, die ein vergleichbarer Neubau nach der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) benötigt. Das Ziel der KfW 40 Förderung ist es, den Bau oder die Sanierung von Gebäuden zu unterstützen, die besonders energieeffizient sind und einen geringen Energieverbrauch haben.

Um den KfW 40 Standard zu erreichen, kann ein Mieterstromprojekt eine Schlüsselrolle übernehmen. Durch die lokale und nachhaltige Versorgung mit Photovoltaikstrom sind bereits einige Kriterien, die der Förderung vorausgehen müssen, erfüllt. Die Förderung richtet sich an private Eigentümer, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Für Detailfragen zu Ihrer persönlichen Förderung beraten wir Sie gerne!



Mehr zum Thema können Sie bei der KfW erfahren.

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